Autostraßengebühr

Seit dem 1. Juli 2014 muss man auf dem Territorium Lettlands die Autostraßengebühr (Vignette) zahlen, die für die Benutzung der Autohauptstraßen eines konkreten Landes, und zwar Lettlands, vorgesehen ist, um die Instandhaltung und Entwicklung der Autostraßen zu fördern, sowie um umweltfreundlichere Fahrzeuge zu verwenden. Man muss bezahlen, um auf bestimmten Strecken der Hauptautostraßen Lettlands (außer derer Kreuzung, darunter auch Kreuzungen mit Rundlauf) mit den Fahrzeugen und dessen Kombinationen mit Brutto-Gewicht mehr als 3500 kg, die für Kraftverkehr verwendet werden, zu fahren.

Die Gebühr kann man auf der von der Direktion für Straßenverkehrssicherheit (VAS CSDD) entwickelten Website hier bezahlen.

 

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